Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht

Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht in Klagenfurt am Wörthersee

Vom Gesellschaftsrecht, über Insolvenzrecht bis zum Vergaberecht

Zu unseren Kernpunkten im Bereich Wirtschaftsrecht zählen das Gesellschaftsrecht, das Insolvenzrecht und das Vergaberecht. Mit unserem umfangreichen Fachwissen stehen wir Ihnen zur Seite, wenn es um die Gründung von Unternehmen, um Insolvenzen und um rechtliche Fragen im Unternehmensalltag geht.

Unternehmensgründung und Gesellschaftsrecht

Ob Sie neu gründen, umgründen oder ein Unternehmen übergeben bzw. übernehmen möchten, die Frage nach der optimalen Gesellschaftsform steht bei jeder Betriebsumbildung im Vordergrund. Ihre erfahrenen Rechtsanwälte stehen Ihnen gerne für individuelle Beratung zu den möglichen Gesellschaftsformen in Österreich und deren spezifischen Eigenschaften zur Verfügung.

Insolvenzrecht und Vergaberecht

Wir haben uns auf eine Reihe von Rechtsgebieten spezialisiert, bei denen wir stets auf dem aktuellen Stand bleiben. Bei Insolvenz oder bei Fragen zur Vergabe stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Wir begleiten Sie während der gesamten rechtlichen Vorgänge und stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung, wenn Sie Informationen und Beratung benötigen. Rufen Sie uns an, um Ihren Termin bei der LANKER OBERGANTSCHNIG Rechtsanwälte GmbH in Klagenfurt a.W. am Wörthersee zu vereinbaren.

Informationen zu Cookies und Datenschutz

Diese Website verwendet Cookies. Dabei handelt es sich um kleine Textdateien, die mit Hilfe des Browsers auf Ihrem Endgerät abgelegt werden. Sie richten keinen Schaden an.

Cookies, die unbedingt für das Funktionieren der Website erforderlich sind, setzen wir gemäß Art 6 Abs. 1 lit b) DSGVO (Rechtsgrundlage) ein. Alle anderen Cookies werden nur verwendet, sofern Sie gemäß Art 6 Abs. 1 lit a) DSGVO (Rechtsgrundlage) einwilligen.


Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Sie sind nicht verpflichtet, eine Einwilligung zu erteilen und Sie können die Dienste der Website auch nutzen, wenn Sie Ihre Einwilligung nicht erteilen oder widerrufen. Es kann jedoch sein, dass die Funktionsfähigkeit der Website eingeschränkt ist, wenn Sie Ihre Einwilligung widerrufen oder einschränken.


Das Informationsangebot dieser Website richtet sich nicht an Kinder und Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.


Um Ihre Einwilligung zu widerrufen oder auf gewisse Cookies einzuschränken, haben Sie insbesondere folgende Möglichkeiten:

Notwendige Cookies:

Die Website kann die folgenden, für die Website essentiellen, Cookies zum Einsatz bringen:


Optionale Cookies zu Marketing- und Analysezwecken:


Cookies, die zu Marketing- und Analysezwecken gesetzt werden, werden zumeist länger als die jeweilige Session gespeichert; die konkrete Speicherdauer ist dem jeweiligen Informationsangebot des Anbieters zu entnehmen.

Weitere Informationen zur Verwendung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Website finden Sie in unserer Datenschutzerklärung gemäß Art 13 DSGVO.